Kategorie
Arbeitsorganisation, Service und Verwaltung
Seminarnummer: 356
Die DGUV Vorschrift 70 (BGV D29) Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Fahrzeuge, sagt in
§ 37, Abs. 4, dass Ladung so verstaut und gesichert werden muss, dass eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist.
Auffrischungskurs
Alle zwei bis drei Jahre ist eine Nachschulung erforderlich, um Sie bei den rechtlichen Grundlagen wieder auf den aktuellen Stand zu bringen.
Ihr Wissen in der Ladungssicherung wird aufgefrischt und Sie erfahren, wie Sie mit den geeigneten Hilfsmitteln eine fachgerechte Sicherung Ihrer Transportgüter ohne allzu großen Aufwand vornehmen können.
Ab einer Gruppengröße von 5 Teilnehmer*innen organisieren wir über die TÜV SÜD Akademie eine Inhouse-Schulung.
Referenten: